Die Errichtung, Verwaltung und der Betrieb von Infrastrukturen und Anlagen für eine ressourcenschonende und klimafreundliche Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere durch: a) Halten und Verwalten des bestehenden Eigentums von (Versorgungs-)Infrastrukturen und (Versorgungs-)Anlagen, zugehörigen Gebäuden und Betriebseinrichtungen sowie dessen weiterer Ausbau, Instandhaltung, Modernisierung und Weiterentwicklung. b) Auf- und Ausbau neuer (Versorgungs-)Infrastrukturen und (Versorgungs-)Anlagen, zugehöriger Gebäude und Betriebseinrichtungen. c) Betrieb der Anlagen, Infrastrukturen bzw. Einrichtungen nach lit. a) und b), die vorwiegend klimafreundlich und aus regenerativen Quellen Energie, Wärme und Kälte produzieren oder deren Verpachtung bzw. Vermietung und Überlassung zum Betrieb an Dritte. d) Erbringung von Leistungen, die mit den unter lit. a) bis c) genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.