Das Halten, Verwalten und die Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform, die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere Kommanditgesellschaften, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Vermietung/Verpachtung und die Veräußerung von eigenen Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die Erbringung von administrativen, kaufmännischen und Managementleistungen für verbundene und Beteiligungsgesellschaften, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Halte- und Verwaltungstätigkeit stehen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zu übernehmen.