Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG, Tätigkeiten nach dem KAGB sowie nach § 34c und § 34f GewO, sind ausgeschlossen.