Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung als Holdinggesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.