Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten. Weiterhin die Ausübung des freien Berufs des beratenden Betriebswirts sowie weiterer freier Berufe, soweit deren Angehörige sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.