Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Entwicklung und Vermietung von Grundbesitz. Erlaubnispflichtige und genehmigungsbedürftige Geschäfte werden nicht ausgeübt.