- das Betreiben von Einrichtungen der Wohlfahrtpflege; - Betreiben eines (Sozial)Warenhauses, als Zweckbetrieb Das beinhaltet insbesondere: Abgabe/Verkauf von Kinderspielwaren, Möbeln, Mobiliar, Haushaltgeräten, Bekleidung und haushaltnahem Bedarf. Die Abgabe/Verkauf erfolgt zu Selbstkosten und nach den Kriterien der AO § 53 ff.; Aufbereitung von gebrauchten Mobiliar und Haushaltgeräten; Schaffung von Arbeitsplätzen und Qualifikation Derselben