Der Garten- und Landschaftsbau, die Durchführung von Bagger-, Erdbewegungs- und Pflasterarbeiten, das Ausheben von Gräben, die Erdkabelverlegung ohne Durchführung von Anschlussarbeiten, das Ausschachten und Rollieren, die Begradigung von Böschungen sowie die Durchführung einfacher Planierungen, Pipelineverlegungen und Waldbefestigungen. Zudem ist Gegenstand des Untemehmens der lm- und Export, der Handel, die Vermietung und der Verkauf von Baumaschinen, Baugeräten und Baumaterialien sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehen.