Das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, die Finanzierung verbundener Unternehmen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen, sowie die Erbringung geschäftsleitender, administrativer und strategischer Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen, alles soweit eine gesonderte Erlaubnis hiezu nicht erforderlich ist.