Die Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form, insbesondere der Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen, Wohngruppen, Verselbstständigungsangeboten, betreutem Wohnen, Erziehungsbeistandschaften, Schulbegleitung, Integrationshilfen sowie Beratungs- und Betreuungsleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.