Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich Tätigkeiten bei Tochtergesellschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten und Geschäfte, die einer Erlaubnis oder Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Zahlungsdienstaufsichts-gesetz (ZAG) oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedürfen.