Die Erbringung von Abbruch- und Entkernungsarbeiten, Erdarbeiten, Kabelgrabenbau, die Verlegung von Kabelschutzrohren und Leerrohren, Pflaster- und Wegebau, Bagger- und Radladerarbeiten, Reinigungsdienstleistungen, Hausmeisterservice ohne zulassungspflichtige Handwerksleistungen, Garten- und Landschaftspflege, Winterdienst sowie sonstigen vorbereitenden und unterstützenden Dienstleistungen im Bereich Bau, Infrastruktur und Grundstückspflege. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.