(1) Arbeitnehmerüberlassung von Fach- und Führungskräften, insbesondere im Bereich IT, Engineering, Bau, Technik, Management und vergleichbaren Qualifikationen, im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG); Personalvermittlung, die Erbringung von Personaldienstleistungen, Recruiting Leistungen sowie die Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Personal-, Organisations- und Projektfragen ?