Die selbständige Ausübung nachstehender Tätigkeiten: 1. Handel mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Handel mit Motorrädern, Quad-Bikes, ATVs, motorisierten Sportgeräten und Autos; 2. Handel mit Sportartikeln, Rollern und Textilien für den Motorrad- und Autosport; 3. Beratung auf allen unter Punkt 1. und 2. genannten Gebieten; 4. Vertrieb von Zubehör sowie Service- und Reparaturleistungen auf allen unter Punkt 1. und 2. genannten Gebieten.