Die Erbringung von Bau- und Baudienstleistungen aller Art, insbesondere die schlüsselfertige oder teilschlüsselfertige Errichtung, Sanierung, Modernisierung, der Umbau und die Instandsetzung von Gebäuden und baulichen Anlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Hierzu gehören insbesondere die Ausschreibung, Vergabe, Koordination, Steuerung, Bauleitung und Überwachung von Bau- und Nachunternehmerleistungen. Die Gesellschaft kann Bauleistungen sowohl durch eigene Arbeitnehmer als auch durch beauftragte Nachunternehmer erbringen sowie mit Baustoffen, Bauteilen und Bauprodukten handeln.