Der Handel mit Tabakprodukten und entsprechendem Zubehör, insbesondere der Handel mit Shisha-Tabak. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, mit anderen Erzeugnissen Handel zu treiben, soweit dies keiner besonderen Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft darf ferner gastronomische Betriebe erwerben oder pachten sowie diese betreiben, sofern sie die hierzu erforderlichen Konzessionen erwirbt.