Erwerb, Veräußerung und Handel mit Immobilien auf eigene Rechnung, Projektentwicklung, Bebauung, Sanierung, Umnutzung und Verwaltung von Immobilien, Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer sowie Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume (Maklertätigkeit). Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung der jeweiligen Erlaubnis aufgenommen.