Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auf den erworbenen Grundstücken als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, die Gebrauchsüberlassung der entwickelten Immobilien bzw. der einzelnen Wohnungen an Dritte sowie die Verwaltung und Verwertung der ?