a) Die Planung, Projektierung und schlüsselfertige Errichtung von Wohngebäuden mit integrierten Schutzraumsystemen auf eigenen oder fremden Grundstücken. b) Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträgertätigkeit gemäß § 34c GewO). c) Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken. d) Die Beratung im Bereich der baulichen Krisenvorsorge und des Objektschutzes.