Betreiben von gastronomischen Betrieben aller Art mit Hotel und Pensionsbetrieb; Partyservice; Kiosk- und Bistrobetrieb; Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere Verkaufsveranstaltungen, Verkaufsberatung und Groß- und Einzelhandel mit gastronomischen Waren aller Art, soweit Sondergenehmigungen nicht erforderlich sind.