Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Wertpapieren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Erbringung von Management-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen an Beteiligungsunternehmen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.