SIRIUS familienanalog gGmbH
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO), insbesondere durch die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen gemäß den §§ 27 ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), sowie die Förderung der Erziehung, und die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. Ziel ist die Unterstützung junger Menschen, Familien und Erziehungsberechtigter in schwierigen Lebenslagen. Dazu gehören die Bereitstellung und Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die stationäre Hilfen zur Erziehung im familienanalogen Setting erbringen, sozialpädagogische Betreuungsformen entwickeln und betreiben, familienunterstützende und familienentlastende Dienste anbieten, Bildungs- und Präventionsprojekte durchführen, Wohn- und Lebensgemeinschaften, Kinderschutzangebote sowie Betreuungs-einrichtungen für Kinder und Jugendliche gründen und betreiben, Fortbildungen, Fachveranstaltungen und Publikationen zur Jugendhilfe anbieten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Erbringung von Erziehungshilfeleistungen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII, insbesondere durch familienanaloge Betreuungsangebote im Sinne von § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen), bei denen junge Menschen in einem sozialpädagogisch begleiteten Lebenskontext in familienähnlicher Struktur unterstützt werden, die Durchführung von stationären Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie von begleitenden Leistungen, auch in Form von Krisenintervention, Clearingmaßnahmen, Verselbständigungsangeboten und intensiver Einzelbetreuung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts; die selbstlose Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 Nr. 1 AO persönlich hilfebedürftig sind - insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in schwierigen sozialen Lebenslagen - sowie von Personen, die im Sinne von § 53 Nr. 2 AO wirtschaftlich hilfsbedürftig sind; die Kooperation mit anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern, soweit dies zur wirksamen Umsetzung des Gesellschaftszwecks beiträgt.