Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Erwerben und Veräußren von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen und überhaupt alles tun, was die Gesellschaft zur fördern geeignet ist. Die Gesellschaft kann sich dazu auch an anderen Unternehmen beteiligen, ihre Geschäftsführung und Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.