Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und von Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG).