Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögen jedweder Art. Dies umfasst insbesondere auch die Beteiligung an anderen Gesellschaften - gleichgültig in welcher Rechtsform - und die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung des Geschäftsbetriebs anderer Gesellschaften sowie die Erledigung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.