Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Übernahme von Verwaltungs- und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen sowie Erwerb, Halten, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Immobilien einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.