der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen auf eigene Rechnung oder auf fremde Rechnung als Verwaltungstreuhänderin für Dritte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht nach dem KWG, dem KAGB oder der GewO.