Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) sowie die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO).