Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und sonstiger Vermögenswerte, insbesondere industrieller und gewerblicher Anlagen, Güter und Rechte sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.