Setuwelt gUG
Unternehmensgegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 15 der Abgabenordnung. Zudem verfolgt die Gesellschaft die selbstlose Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. 2. Der Satzungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch Maßnahmen zur Vorbereitung von jungen Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen in Indien auf eine berufliche Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Hierzu gehören insbesondere: a) die sprachliche, schulische, berufliche und kulturelle Qualifizierung von jungen Menschen in Indien mit dem ausschließlichen Ziel der Aufnahme einer dualen oder schulischen Berufsausbildung in Deutschland, b) die Konzeption, Durchführung und Förderung von Bildungs-, Sprach-, Orientierungs- und Vorbereitungsprogrammen in Indien, die ausschließlich auf die Anforderungen einer Berufsausbildung in Deutschland gerichtet sind, c) die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Teilnehmenden aus Indien während der Vorbereitung auf die Ausbildung sowie im Zusammenhang mit dem Übergang nach Deutschland, d) die Förderung des interkulturellen Austauschs und der internationalen Verständigung im Kontext der beruflichen Ausbildung in Deutschland, e) die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgebern, öffentlichen Stellen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indien und Deutschland zur Ermöglichung von Ausbildungsmaßnahmen in Deutschland, f) die Vergabe von Zuschüssen, Stipendien oder sonstigen Unterstützungsleitungen zur Ermöglichung der Vorbereitung und Aufnahme eine Berufsausbildung in Deutschland. Die Stipendien, Zuschüsse oder sonstigen Unterstützungsleitungen können insbesondere an wirtschaftlich bedürftige Personen im Sinne des § 53 AO vergeben werden. g) die Bereitstellung von begleitenden Informations-, Beratungs-, und Unterstützungsangeboten, insbesondere zur sprachlichen, kulturellen und organisatorischen Vorbereitung auf das Leben und die Ausbildung in Deutschland. 4. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann die Gesellschaft Zuwendungen, Zuschüsse, Spenden sowie Entgelte, Gebühren und Kostenbeteiligungen für ihre Leistungen erheben, soweit diese der Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke dienen. Hierzu zählen insbesondere angemessene Kostenbeteiligungen von Kooperationspartnern, einschließlich Ausbildungsbetrieben, erhoben werden, sofern diese ausschließlich der Finanzierung der satzungsmäßigen Bildungs- und Fördermaßnahmen dienen und nicht auf eine eigenwirtschaftliche Gewinnerzielung der Gesellschaft gerichtet sind. 5. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.