a) die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Software, insbesondere von Plattformen und Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz; b) die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und Unternehmensführung, insbesondere als AI Advisory und C-Suite-on-Demand; c) die Bereitstellung von Company-as-a-Service-Lösungen, bei denen Kunden eine KI-gestützte Unternehmensinfrastruktur als Dienstleistung nutzen; d) die Vermittlung und der Handel mit digitalen Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. e) Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis der im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 RDG, zum Unternehmensgegenstand.