der langfristige Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien und grundstücksgleicher Rechte im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigene Immobilien zu sanieren, zu modernisieren, instand zu setzen und weiterzuentwickeln, soweit dies dem langfristigen Bestandserhalt und der nachhaltigen Vermietung dient.