Das Erbringen von Dienstleistungen im Lagerlogistikbereich, Lieferdienste und Gartenlandschaftsbau (außer genehmigungspflichtig) sowie Hotelrezeptionstätigkeiten und Reinigungen aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.