Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften Management-, Beratungs-, Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen zu erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.