Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Beteiligungen, und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte aller Art, sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Rechtsformen, Immobilien und sonstigen Wertpapieren. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG oder dem KAGB werden nicht ausgeübt.