Die An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen, Wartung, Unterhaltung und Verwaltung von Gebäuden, jedoch keine Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO, die Beurteilung von Standorten und Grundstücken für gewerbliche Nutzung, Promotion und Veranstaltungsmanagement für Einkaufs- und Fachmarktzentren und sonstige Handels- und Gewerbeimmobilien, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, weiterhin ?