Der Erwerb, die Gründung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die Erbringung von gruppeninternen Verwaltungsdienstleistungen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann darüber hinaus gruppeninterne sonstige Leistungen jeglicher Art erbringen.