Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung (insbesondere nach dem Kreditwesengesetz KWG oder § 34c GewO bedürfen), sind nicht Gegenstand des Unternehmens.