Die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, sowie die Erbringung von Beratungs-, Vertriebs-, Schulungs-, Marketing- und sonstigen Dienstleistungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften, Asset Manager, Finanzdienstleistungsunternehmen sowie institutionelle Investoren.