Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Immobiliar- und Beteiligungsvermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere auch sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.