1) der Handel, die Wartung und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, 2) der Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, sowie Betriebsstoffe darüberhinaus, 3) ergänzende und ähnliche Geschäfte zu 1) und 2), 4) der Erwerb, die Gründung, der Verkauf und die Beteiligung an anderen Unternehmen, 5) die Übernahme von Aufgaben der technischen Überwachung und Begutachtung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.