Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Bewirtschaftung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von grundstücksgleichen Rechten, insbesondere zu Zwecken der Kapitalanlage und des Immobilieninvestments, sowie die Vermietung und Verpachtung solcher Grundstücke und Rechte. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wird nicht ausgeübt; ebenso wenig werden erlaubnispflichtige Immobiliardienstleistungen im Sinne der Gewerbeordnung erbracht, soweit hierfür eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich wäre.