Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung und der Erziehung sowie Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung durch die Förderung von kreativem Talent bei jungen Menschen sowie die Aus- und Weiterbildung ihrer kreativen Leidenschaften und Ambitionen, insbesondere auf dem Gebiet der kreativen Berufe in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz ?