Die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Die Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, einschließlich Gesundheitstraining, Ernährungsberatung sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Entwicklung, Implementierung und der Vertrieb von Softwarelösungen sowie die Erstellung digitaler Lerninhalte. Die technische Entwicklung und Konzeption von sicherheitstechnischen Systemen inklusive Prototypenbau (Hardware und Software). Die Übernahme von Generalunternehmerleistungen im vorgenannten Bereich, sofern hierfür keine gesonderte behördliche Genehmigung (insb. nach § 34c GewO, KWG oder der Handwerksordnung) erforderlich ist.