Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters und der Geschäftsführung in Personengesellschaften sowie die Verwaltung und das Halten des Familienvermögens sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen.