der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und anderem eigenem Vermögen sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung und -beratung für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen. Ausgenommen, mithin nicht Unternehmensgegenstand, sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sowie Rechts- und Steuerberatung.