Die Durchführung von Kernbohrungen, Bohrarbeiten, Beton- und Mauerwerkssägearbeiten sowie Abbruch- und Rückbauarbeiten, einschließlich hydraulischem Sprengen, an Bauwerken aller Art. Dies umfasst insbesondere Arbeiten an Beton, Mauerwerk und vergleichbaren Baustoffen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bau- und Abbruchgewerbe aller Art.