Erwerb, die Veräußerung, das Halten sowie die Verwaltung von Vermögensgegenständen, Beteiligungen oder Anteilen an Unternehmen und die Abstimmung der Geschäftspolitik dieser Unternehmen in grundsätzlichen Fragen. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken ?