Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz sowie Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.