Verwaltung, Nutzung und Verwertung von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie von Unternehmensbeteiligungen jeder Art sowie alle sonst mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. Vom Unternehmensgegenstand ausgenommen ist ausdrücklich das Verwalten fremden Vermögens.